Working Holiday Visum: Leitfaden
Working Holiday Visum für Japan: der Leitfaden für Deutsche
Mit deutschem Pass kannst du zwischen 18 und 30 Jahren bis zu ein Jahr in Japan Urlaub machen und nebenbei arbeiten, um deine Reisekasse aufzubessern. Für Deutsche gibt es keine Höchstzahl an Visa, und seit Januar 2025 ist sogar ein zweiter Aufenthalt möglich.
Dieser Leitfaden fasst zusammen, was die Japanische Botschaft in Deutschland verlangt: Voraussetzungen, Finanznachweis, Unterlagen und wie du den Antrag stellst. Dazu: wie du schon vor dem Abflug einen Job in Japan sicher hast.
- Alter
- 18–30 bei Antragstellung
- Kontingent
- Keine Begrenzung
- Aufenthalt
- Bis 1 Jahr, zweimal möglich
- Finanzen
- Ab 2.000 € (mit Rückflug)
Wer kann sich bewerben?
Die Botschaft nennt folgende Bedingungen:
- Du hast einen deutschen Reisepass und stellst den Antrag in Deutschland
- Du bist bei Antragstellung mindestens 18 und höchstens 30 Jahre alt (also vor deinem 31. Geburtstag)
- Du warst noch nie oder erst einmal mit einem Working Holiday Visum in Japan
- Hauptzweck ist Urlaub in Japan, mit der Möglichkeit, nebenbei zu arbeiten
- Ehepartner oder Kinder können kein zusätzliches Familienvisum bekommen
Neu seit 2025: das zweite Working Holiday Visum
Seit Januar 2025 können Deutsche das Visum ein zweites Mal beantragen, also insgesamt zwei einjährige Aufenthalte. Es gelten dieselben Bedingungen wie beim ersten Mal. Für den zweiten Antrag legst du zusätzlich eine Kopie deines früheren Visums mit Ein- und Ausreisestempel bei.
Wie viel Geld du nachweisen musst
Du brauchst einen aktuellen Kontoauszug (höchstens einen Monat alt) mit deinem Namen, dem Kontostand und dem Datum. Die Mindestbeträge hängen vom Flugticket ab:
- Mit Hin- und Rückflugticket: mindestens 2.000 €
- Nur mit Hinflugticket: mindestens 3.200 €
- Ganz ohne Flugticket: 3.200 € plus mindestens den Preis eines Hinflugs
Die Unterlagen
Alles, was nicht im Original verlangt wird, reichst du als DIN-A4-Kopie ein, ungeheftet:
- Gültiger Reisepass (Original und 1:1-Kopie)
- Vollständig ausgefüllter Antrag mit biometrischem Passfoto (45 x 35 mm, kein digital eingefügtes Foto)
- Reiseplan auf Englisch oder Japanisch, so konkret wie möglich: Orte, Sprachschule, Arbeit, Freiwilligenarbeit. Nur "work", "travel" oder "sightseeing" wird nicht akzeptiert
- Lebenslauf auf Englisch oder Japanisch
- Einseitiges Motivationsschreiben auf Englisch oder Japanisch
- Finanznachweis (siehe oben) und, falls vorhanden, die Flugbuchung
- Auslandskrankenversicherung für die gesamte Zeit ODER die schriftliche Verpflichtung, der japanischen Krankenversicherung beizutreten (Pledge)
Wo und wie du den Antrag stellst
Du stellst den Antrag bei der japanischen Auslandsvertretung, die für deinen Wohnort zuständig ist: der Botschaft in Berlin oder einem der Generalkonsulate. Die Botschaft in Berlin lehnt Anträge von außerhalb ihres Amtsbezirks ab.
In Berlin kannst du ohne Termin während der Öffnungszeiten vorbeikommen oder den Antrag per Post schicken (nur mit Passkopie, nicht dem Original). Abholen musst du das Visum persönlich mit dem Original-Pass. Per E-Mail geht es nicht.
Den Antrag stellst du frühestens ein Jahr und spätestens drei Wochen vor der Abreise. Die Bearbeitung dauert mindestens fünf Arbeitstage, und sie beginnt erst, wenn alle Unterlagen vollständig sind.
Krankenversicherung in Japan
Für den Antrag reicht entweder die Auslandskrankenversicherung oder die Verpflichtungserklärung. Wer länger in Japan lebt, muss sich aber ohnehin bei der japanischen Nationalen Krankenversicherung anmelden, meist spätestens bei der Anmeldung im Bürgeramt. Die Botschaft empfiehlt trotzdem eine Auslandskrankenversicherung, weil die japanische Kasse nicht alle Kosten übernimmt.
Arbeiten in Japan
Du darfst ohne weitere Erlaubnis arbeiten. Verboten sind nur Jobs in Betrieben, die unter das japanische Gesetz zum Vergnügungsgewerbe fallen, zum Beispiel Nachtclubs. Die meisten Working-Holiday-Reisenden arbeiten in Skigebieten, Hotels und in der Gastronomie.
Helping Hand
Visum in Sicht? Lande mit einem Job, der schon auf dich wartet.
Wir vermitteln deutsche Working-Holiday-Reisende in Jobs in ganz Japan und sichern dir die Stelle schon vor dem Abflug. Dazu helfen wir beim Visumantrag und unterstützen dich vor Ort. Unser Team arbeitet auf Englisch und Spanisch, und die meisten Jobs setzen Grundkenntnisse in Englisch voraus. Kosten: £650, die du erst zahlst, wenn dein Job feststeht.
Häufige Fragen
Wie lange vorher muss ich den Antrag stellen?
Frühestens ein Jahr und spätestens drei Wochen vor der Abreise. Rechne mit mindestens fünf Arbeitstagen Bearbeitungszeit.
Kann ich das Visum per Post beantragen?
Bei der Botschaft in Berlin ja, mit einer Kopie deines Passes. Das Visum holst du dann persönlich mit dem Original-Pass ab.
Gibt es eine Höchstzahl an Visa für Deutsche?
Nein. Für Deutschland gibt es kein Jahreskontingent.
Reicht ein Sprachkurs als Grund?
Für einen reinen Sprachschul- oder Praktikumsaufenthalt verlangt die Botschaft das passende Visum. Das Working Holiday Visum ist vor allem für Urlaub gedacht.
